Am 1. Juni 2005 trat das gesetzliche Verbot der Deponierung von unbehandeltem Müll in Kraft. Die thermische Verwertung als ökonomisch und ökologisch überzeugendes Verfahren bietet hierzu die beste Alternative an. Im Vergleich mit der mechanisch-biologischen Behandlung oder der Ablagerung stellt die Verbrennung in einer Anlage wie der MVR die bei weitem umweltfreundlichste Methode für die Behandlung und Verwertung von Abfällen dar – und das bei etwa gleichen Kosten. Zu diesem Schluss kommen auch zwei externe Sachverständige der BASF AG in einer Ökoeffizienzanalyse aus dem Jahre 2001.
Für die Entsorgung von Gewerbe- und gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Hamburger Haushalten stehen folgende Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung:
Die hier genannten Müllverbrennungsanlagen halten die Vorgaben der 17. BImSchV ein, die zugelassenen Grenzwerte sowie die tatsächlichen Werte liegen zum Teil deutlich unter den in der Verordnung vorgeschriebenen Werten.
Im Rahmen der Abfallwirtschaft arbeiten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg zusammen. Insbesondere koordiniert man die Nutzung der Verbrennungskapazitäten sowie die gegenseitige Unterstützung bei Anlagenstillständen.